Chipkarte

Chipkarte

Wenn Sie uns besuchen, denken Sie bitte daran, dass wir von Ihnen zu Beginn jedes Abrechnungsquartals einmal Ihre Krankenversicherungskarte benötigen,
Auch wenn Sie mit einer Überweisung vom Hausarzt kommen, müssen wir dennoch Ihre Daten per Chipkarte erfassen.


Praxisgebühr

Diese Gebühr muß jede Patientin entrichten, die gesetzlich krankenversichert über 18 Jahre alt ist und keine gültige Überweisung eines anderen Arztes vorlegen kann.

Bitte beachten Sie, daß bei fehlender Chipkarte oder nicht entrichteter Praxisgebühr keinen Anspruch auf eine ärztliche Behandlung oder Beratung besteht.


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